Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Mainz-Bingen (im Folgenden HMB)
1. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes an jedem unserer Kurse ist ein gültiger (bei Welpen altersentsprechender) Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut.
Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Jeder teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Weiterhin ist eine Hundehalterhaftpflicht erforderlich. Die Teilnahme einer
läufigen Hündin am Unterricht ist nicht gestattet. Ausnahmeregelungen sind nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter vor dem Unterrichtsbeginn möglich.
2. Anmeldung und Kursgebühr
Die Anmeldung für die erste Teilnahme an einer Unterrichtseinheit der HMB muss schriftlich erfolgen. Der Anmeldung ist eine Kopie des Impfausweises und der Police der Haftpflichtversicherung
beizufügen. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der HMB den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die HMB zustande, die keiner bestimmten Form
bedarf. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB der HMB an und sie werden Vertragsbestandteil. In Gruppenkursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die HMB behält sich daher vor,
Anmeldungen nicht anzunehmen. Ferner behält sich die HMB das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit der Annahme durch die HMB wird die jeweilige Kursgebühr sofort fällig.
Die Kursgebühr ist für alle vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu überweisen oder zu Beginn des Unterrichts bar zu begleichen. Erfolgt eine Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Teilnehmer
vom Unterricht ausgeschlossen werden.
3. Rücktritt durch HMB
Die HMB behält sich vor den Kurs/Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Kurs/ Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig erstattet. Die HMB kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
der Kursteilnehmer den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt. In diesem Fall werden keine Gebühren erstattet.
4. Rücktritt durch Teilnehmer
Tritt der Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung und Zahlung der Unterrichtsgebühr zurück oder bricht er den Unterricht vorzeitig ab, werden keine Unterichtsgebühren erstattet.
5. Verhinderung der Hundeschule
Die HMB behält sich vor, terminlich vereinbarte Unterrichtseinheiten auch kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen werden die ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachgeholt. Eine Absage kann
erfolgen, wenn: u.a. die Wetterverhältnisse einen ordnugsgemäßen und sicheren Unterricht ausschließen, bzw. der Kursleiter erkrankt ist.
6. Verhinderung des Teilnehmers
Ist ein Teilnehmer verhindert, an einer terminlich festgelegten Unterrichtseinheit teilzunehmen, so wird die Stunde dennoch angerechnet oder, falls noch nicht erfolgt, berechnet. Diese Regelung
gilt generell für alle geschlossenen Kurse. Nicht wahrgenommene
Stunden verfallen mit dem Ende des jeweiligen Kurses. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nacherfüllung bei Vorkommnissen, die nicht in unserer Verantwortung liegen, wie
beispielsweise Zeitmangel und Erkrankungen jeglicher Art.
Eine Zahlungspflicht für Einzelunterricht besteht dann nicht, wenn die Verhinderung gegenüber der HMB zwei Kalendertage vor dem Termin (bis 17.00 Uhr) angezeigt wird.
Preisreduzierter Einzelunterricht, der innnerhalb eines Trainingspaketes erworben wurde, verfällt bei nicht rechtzeitiger Inanspruchnahme nach 6 Monaten, ab Kaufdatum.
7. Unterrichtsort
Die Kurse werden auf dem Gelände der HMB in Ingelheim durchgeführt. Bedingt durch den jeweiligen Kurs bzw. Unterrichtsinhalt behält sich die HMB vor, den Unterricht
an einem anderen Ort durchzuführen. Dadurch anfallende Mehrkosten werden dem Teilnehmer nicht erstattet. Wünscht der Teilnehmer die Durchführung von Unterrichtseinheiten an einem anderen Ort, so
ist eine Kostenregelung über die der Hundeschule zu erstattenden, zusätzlichen Kosten zu vereinbaren. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht in der Unterrichtsgebühr enthalten. Auf dem gesamten
Gelände der HMB gilt Leinenpflicht. Die Leinen dürfen erst auf Anweisung entfernt werden.
Die jeweiligen Satzungen der Gemeinden über die Kotbeseitigung auf öffentlichen Straßen und Wegen, sind vom Teilnehmer zu beachten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet den von seinem Hund
hinterlassenen Kot auf dem Unterrichtsgelände umgehend zu entfernen und den Kotbeutel mit nach Hause zu nehmen.
Das Unterrichtsgelände ist "rauchfreie Zone". Wer in den Pausen rauchen möchte, kann dies außerhalb des Geländes tun. Der Hund ist dann mitzunehmen. Die Zigarettenreste sind nicht auf dem
Parkplatzgelände oder davor zu entsorgen. Anbieten würde sich der Aschenbecher im Auto oder ein dafür geeignetes privates Behältnis.
8. Erfolgsgarantie
Die Erfolgsfaktoren liegen nicht ausschließlich in Händen der HMB, sondern im wesentlichen in Händen der Teilnehmer und deren Hunden. Daher schuldet die HMB keinen bestimmten Erfolg bei der
Ausbildung.
9. Kinder und Jugendliche
Kinder unter 18 Jahren können nur mit schriftlich erklärter Einwilligung eines Erziehungsberechtigten an den Unterrichtseinheiten teilnehmen. Kinder unter 16
Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Unterricht teilnehmen.
10. Haftung
Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm oder durch seinen Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden, die durch ihm anvertraute Hunde verursacht werden. Die Teilnahme am Unterricht
erfolgt auf eigenes Risiko. Die HMB haftet nicht für Schäden, die durch grobfahrlässige oder fahrlässige Pflichtverletzung der Unterrichtsleiter oder deren Erfüllungsgehilfen während des
Unterrichtes entstehen. Ausgenommen hiervon sind Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers führen.
Eine Haftung der HMB für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die teilnehmenden Hunde während des Unterrichts verursacht werden, wird ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen
wird eine Haftung für Verletzungen und Schäden, die während des Unterrichts oder bei späterer Anwendung der Übungen, an einem teilnehmenden Hund entstehen. Für jegliche Schäden, die ein
Teilnehmer dadurch verursacht, dass er die Anweisungen der HMB oder deren Erfüllungsgehilfen nicht befolgt oder eine Bestimmung dieser AGB verletzt, haftet ausschließlich der Teilnehmer. Diese
Haftungsregelung gilt auch für am Unterricht teilnehmende Begleitpersonen des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Begleitperson vorher auf diese Haftungsregelung und sonstige
Verhaltensregeln hinzuweisen.
11. Sonstiges
Die HMB behält sich vor, die Unterrichtseinheiten oder sonstige Termine auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit der Veröffentlichung von Bildern der Teilnehmer/Hunde auf der Homepage der HMB, in der
Fachpresse oder in der örtlichen Presse, ist der Teilnehmer einverstanden. Private Ton und Bildaufnahmen während der Unterrichtseinheiten sind nicht gestattet.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bingen.
13. Änderungen dieser AGB
Die HMB behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage per E-Mail spätestens zwei Wochen vor
ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
14. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Reglungslücken.